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Wichtiger Erfolg für den OSV – ST Delphin Klage vom OGH abgewiesen

Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision des ST Delphin nach verlorener Klage gegen den OSV wegen angeblich entgangener Sponsorengelder zurückgewiesen.

Der Österreichische Schwimmverband (OSV) hat wieder einen großen und wichtigen Erfolg vor Gericht verbuchen können. Das Oberlandesgericht Wien hatte im Frühjahr die Klage des Schwimmteams Delphin auf entgangene Sponsorengelder in Höhe von 125.000 Euro in zweiter Instanz abgewiesen. Die daraufhin von ST Delphin Rechtsanwalt Thomas Krankl eingereichte außerordentliche Revision wurde nun vom Obersten Gerichtshof OGH endgültig und damit rechtskräftig zurückgewiesen. RA Thomas Krankl hat damit einen weiteren seiner zahlreichen gegen den OSV geführten Prozesse und damit weiter an Glaubhaftigkeit verloren. 
Das ST Delphin hatte die 125.000 Euro vom OSV mit der Begründung gefordert, dass ein Sponsorenvertrag nur durch den Ausschluss des ST Delphin aus dem OSV nicht zustande gekommen sei. Nachdem der Obmann des ST Delphin, Hr. Mag. Christian Schneeberger nicht nachweisen konnte, dass der Sponsorenvertrag mit seinem Freund Dr. Josef Gfrerer überhaupt zustande kam, wies das Gericht und nun auch der OGH die Klage endgültig ab. Unter Berücksichtigung aller Umstände bestanden gegen die Glaubwürdigkeit von Mag. Schneeberger und Dr. Gfrerer gravierende Bedenken.  

Der OSV hat gegen Christian Schneeberger, Dr. Gfrerer und RA Dr. Krankl Anzeige wegen des Verdachts der Verwirklichung gerichtlich strafbarer Handlungen eingebracht. "Herr Schneeberger hat gemeinsam mit Dr. Gfrerer und RA Dr. Krankl versucht, den OSV zu vernichten. Das können wir nicht zulassen und haben uns daher zu diesem Schritt entschlossen. Es liegt aus Sicht des OSV eine Vielzahl von belastenden Dokumenten gegen die Angezeigten vor“, kommentiert Präsident Arno Pajek die weitere Vorgangsweise des Schwimmverbandes.