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Strenge Strafen im Prozess gegen die ehemalige OSV-Spitze

Am Donnerstag sind im Prozess gegen die ehemaligen Spitzenfunktionäre des OSV die Urteile ergangen

Richterin Patrizia Kobinger-Böhm hat im Wiener Straflandesgericht im Betrugsprozess um Erschleichung von Fördergeldern im Österreichischen Schwimmverband gegen die angeklagten ehemaligen Spitzenfunktionäre bedingte Strafen ausgesprochen. Wegen schweren Betrugs von über 300.000 Euro sind die Urteile streng und entsprechend hoch. Ex-OSV-Finanzreferent Walter Benesch erhielt zwei Jahre, Ex-OSV-Generalsekretär Thomas Gangel wurde zu 18 Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Im Sinne des Verbandshaftungsgesetzes wurde der OSV zu einer Geldbuße von 500 Euro und zur Rückzahlung von 130.000 Euro an das Ministerium verurteilt. Das für den Verband milde Urteil begründete die Richterin mit dem sehr kooperativen Verhalten der neuen Verbandsführung und der sehr genauen Aufarbeitung des Sachverhaltes in Zusammenarbeit mit dem Gericht. Weiteres sei mit der neuen OSV-Führung auch ein System geschaffen worden, bei dem es solche Fehlverhalten nicht mehr geben kann. Der Verband habe aus den Fehlern gelernt. Der OSV kann sich an den verurteilten Ex-Funktionären schadlos halten. 

„Wir sind froh, dass wir diese Sache endlich zum Abschluss gebracht haben und uns jetzt positiv in die Zukunft orientieren und voll auf den Sport konzentrieren können“, zeigte sich OSV-Präsident Arno Pajek nach der Urteilverkündung erleichtert. „Wir als neue Verbandsführung wollten immer eine lückenlose Aufklärung und haben alles in unseren Möglichkeiten dazu beigetragen. Das wurde auch in der Urteilsbegründung vom Gericht so festgehalten. Es ist jetzt vorbei, jetzt wird Ruhe im Verband einkehren und wir freuen uns auf die kommenden sportlichen Aufgaben.“