Skip to main content
Logo: European Aquatics - Junior European Open Water Swimming Championships 2024

OSV stellt auf 2G Regelung um

Bis auf Widerruf ist eine Teilnahme an OSV-Veranstaltungen lediglich für Personen möglich, welche der 2G Regel entsprechen.

Dies gilt ebenfalls für Entsendungen, die vom OSV durchgeführt werden. Für Kampfrichter, Helfer und Zuseher an Veranstaltungen gelten dieselben Regelungen. Der alleinige Nachweis vorhandener Antikörper ohne Genesungszertifikat im Grünen Pass reicht nicht aus.

Nachweislich gegen Covid-19 geimpfte Pesonen sind nach der 2. Teilimpfung für 360 Tage für Wettkämpfe und Entsendungen zugelassen. Als Nachweis gilt ausschließlich der Impfeintrag im Grünen Pass. Nachweislich an Covid-19 genesene Personen sind 180 Tage für Wettkämpfe und Entsednungen zugelassen. Als Nachweis gilt ausschließlich ein Genesungszertifikat im Grünen Pass, welches nicht älter als 180 Tage sein darf.

Im Nachwuchsbereich (für Schwimmer unter 13 Jahren) gilt die Testpflicht mittels PCR-Test. Dieser Test hat eine Gültigkeit von 72 Stunden. Für Schwimmer über 13 Jahren gelten die oben angeführten Regeln. Zwischen dem 12. und 13. Geburtstag gilt für die Athletinnen und Athleten dieses eine Jahr als Übergangsfrist, um sich in dieser Zeit vollimmunisieren (2 Impfungen) zu lassen.