Die SC Austria hatte auf Grund ihres 2013 erfolgten (unrechtmäßigen) Ausschlusses aus dem OSV Klage gegen diesen auf Zahlung entgangener Fördermittel, Mitgliedsbeiträge und Sponsoreneinnahmen eingebracht. Bereits in der ersten Verhandlung konnte die SC Austria keine Beweise für den ihr angeblich entstandenen Schaden vorlegen, so dass die Klage abgewiesen wurde.
Trotz dieses doch sehr klaren Urteils reichte der Rechtvertreter des Vereins, Dr. Krankl, beim OLG Wien Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil ein, ohne neue Beweise vorzubringen. Nun folgte auch in zweiter Instanz die Abweisung der Klage. Der Verein SC Austria hat dem OSV die Kosten aus dem Verfahren erster Instanz (€ 10.812,58) sowie die Kosten des Berufungsverfahrens (€ 3.340,62) binnen 14 Tagen zu bezahlen.