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Covid-19-Lockdown Trainingsmöglichkeiten Spitzensport

Im Gegensatz zum ersten Lockdown im März dieses Jahres, ist der Spitzensport diesmal viel breiter gefächert zum Training zugelassen.

In intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen OSV und Vertretern des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport konnten zahlreiche Ausnahmen für das Betreten von Sportstätten erreicht werden. Erleichternd kommt neben der Tatsache, dass den Ministeriumsvertretern sehr wohl die Wichtigkeit des Nachwuchssports bewusst ist, noch dazu, dass bundesweit wesentlich mehr Sportstätten als zu Beginn der Pandemie-Krise für den Spitzensport geöffnet haben. Dies ist nicht zuletzt den intensiven Bemühungen des OSV geschuldet, dass Schwimmbäder als Sportstätten definiert sind.

Wünschenswert wäre die Situation, dass alle unsere Sportler aller Sparten wieder in gewohnter Form ihrem geliebten Sport nachgehen könnten. Auf Grund der derzeit geltenden Regeln, welche dem Wohl der Allgemeinheit dienen und die der OSV auch zum Schutz seiner Mitglieder respektiert und vollinhaltlich mitträgt, ist eine bundesweite Linie zur feineren Definition des Spitzensports notwendig gewesen. Diese haben wir als Auftrag erhalten, um die trotz der erhöhten Ressourcen eingeschränkte Kapazitäten den Verordnungen entsprechend nutzen zu können.